Beim Thema Vermögensnachfolge
denken die meisten automatisch an eine endgültige und unwiderrufliche
Übertragung von Vermögenswerten wie Immobilien oder Unternehmensanteilen auf ihre
Nachfolger. Doch was viele nicht wissen: Möglich ist auch eine temporäre
Verlagerung von Vermögensteilen oder Einkunftsquellen. Darauf weist jetzt der
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) hin.
„Für Eltern kann es beispielsweise steuerlich attraktiv sein, Einkunftsquellen
zeitweise auf die Kinder zu verlagern, etwa durch einen Zuwendungsnießbrauch“,
erläutert FPSB Deutschland-Vorstandsvorsitzender Professor Dr. Rolf Tilmes.
Professionelle Nachlassplaner wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten
Estate Planner, die CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professionals,
bieten Unterstützung bei allen Fragen rund um das Thema Vermögensübertragung.
Estate Planning ist der Fachbegriff, der die Beratung für den Vermögensübergang
zwischen den Generationen beschreibt.
In der Regel geht es beim Estate Planning um eine endgültige
Vermögensnachfolge. Viel zu wenig findet dagegen eine temporäre Verlagerung von
Vermögenswerten oder auch Einkunftsquellen auf die Nachfolger Beachtung. Für
FPSB Deutschland-Vorstand Tilmes ein Versäumnis: „Die Möglichkeiten sind
vielfältig und stecken im Detail.“ Steuerlich günstig kann es beispielsweise
für Eltern sein, Einkunftsquellen auf die Kinder zu verlagern, zumal Schüler
und Studenten oft kaum Einkünfte beziehen und daher keine oder nur geringe
Einkommensteuer zu zahlen haben.
Denkbar ist hier ein sogenannter Zuwendungsnießbrauch an einem Grundstück oder
an einer Eigentumswohnung. Das bedeutet, dass den Kindern für eine vermietete
Immobilie befristet ein Nießbrauch eingeräumt wird. Dann sind diese Vermieter
auf Zeit und erhalten anstatt Unterhalt durch die Eltern eigene Mieteinnahmen
(die sie aber natürlich versteuern müssen). Mit Fristablauf des Nießbrauchs
werden sie automatisch im Grundbuch gelöscht und die Eltern kassieren wieder
die Miete.
Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichtes Baden-Württemberg (11 K
2951/15) ist es zulässig, wenn Eltern ihren Kindern befristet den Nießbrauch an
einer vermieteten Immobilie zukommen lassen. Hierdurch kommen Eltern einerseits
ihrer Unterhaltspflicht nach, andererseits sind die erzielten Einkünfte von dem
betreffenden Kind in der Regel nicht oder deutlich geringer zu versteuern als
durch die Eltern. Das Motiv, Steuern zu sparen, gilt aus Sicht des Gerichts
noch nicht als eine unangemessene steuerliche Gestaltung im Sinne des § 42 AO.
Entsprechende Kosten zur Einräumung des Nießbrauchs und sonstige steuerliche
Auswirkungen bei Eltern und Kindern müssen individuell im Gesamtkontext geprüft
werden.
In dem konkreten Urteilsfall steht einer Tochter während der Zeit des
Zuwendungsnießbrauchs keine Absetzung für Abnutzungen (kurz AfA) zu. Auch der
Eigentümer ist nach Einräumung des Nießbrauchs nicht mehr zur Abschreibung des
Gebäudes berechtigt, da er keine Einkünfte erzielt. Somit kann die
Gebäudeabschreibung nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Dieser
entscheidende Nachteil des Zuwendungsnießbrauchs spielt jedoch dann keine
Rolle, wenn es sich um ein Gebäude handelt, das bereits vollständig abgeschrieben
ist. Der Eigentümer sollte mit seinem Kind vereinbaren, dass es sämtliche im
Zusammenhang mit der Immobilie anfallenden Aufwendungen trägt, damit es sie als
Werbungskosten abziehen kann. Der Abzug ist selbst dann möglich, wenn der
Eigentümer seinem Kind die Mittel unter Berücksichtigung der Schenkungssteuer
schenkt.
„Natürlich sollte der Vermögensinhaber bei der Nachlassplanung nie aus rein
steuerlichen Gesichtspunkten übereilte Entscheidungen treffen“, sagt Tilmes,
der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI
Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School,
Oestrich-Winkel, ist. Für den Vermögensinhaber ist es aber wichtig, nicht nur
die Rechte und Pflichten, sondern auch die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten
im deutschen Erbrecht zu kennen, um frühzeitig zu handeln.
Beratung im Netzwerk mit Fachexperten
Professionelle Nachlassplaner wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten
Estate Planner, die CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professionals, sind
dabei behilflich, den eigenen persönlichen Weg in der Vermögensnachfolgeplanung
zu finden. Die Professionals verstehen sich als Koordinatoren des
Beratungsprozesses und garantieren im Netzwerk mit anderen Fachberatern
(Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare) optimale und
individuell zugeschnittene Lösungen. CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE
PLANNER-Professionals, die i.d.R. weder Steuerberater noch Rechtsanwalt sind,
werden natürlich nicht steuerlich oder rechtlich beratend tätig, sondern halten
insbesondere die Vermögens- und Lebensziele ihrer Kunden im Auge. Und gerade
dieser Blick auf die Vermögens- und Finanzsituation bringt für Kunden einen
messbaren Mehrwert gegenüber einer nur rechtlichen oder steuerlich optimalen Nachfolgeplanung.
Dank der CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professionals lässt sich für
jeden Fall eine maßgeschneiderte Lösung finden, die familiäre, wirtschaftliche
und steuerliche Gesichtspunkte unter einen Hut bringt. Die Nachfolgeplaner
garantieren aufgrund ihrer umfassenden Qualifikation und langjährigen
Berufserfahrung höchste Qualität. Die Professionals sorgen für die optimale
Übertragung des Vermögens auf die nachfolgende Generation. Sie erstellen eine
individuelle Strategie für eine Nachlassplanung und optimieren die
Vermögensübertragung unter wirtschaftlichen Aspekten. Sie fungieren als
Schnittstelle zwischen dem Vermögensinhaber als Erblasser und den Erben sowie
potenziellen weiteren Beratern wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern.