Dienstag, 22. Juli 2014

Wie Sie Klumpenrisiken bei Ihrer Geldanlage vermeiden können

Ein gut strukturiertes Depot, welches in alle Anlageklassen investiert ist, bietet häufig den besten Schutz geben starke Kursschwankungen und erwirtschaftet trotzdem einen vernünftigen Wertzuwachs. Doch manchmal stecken die Fehler im Detail. So haben sich in etlichen Depots so genannte Klumpenrisiken gebildet. Zu viele Papiere eines Emittenten, die zu einem erhöhten Ausfallrisiko führen können oder eine zu hohe Gewichtung einer Branche die gerade in ist. Wie Sie diesen Risiken begegnen können und was Sie richtig reagieren erläutert der nachfolgende Artikel: >>Link

Mittwoch, 18. Juni 2014

Warum Altersvorsorgeplanung für Unternehmer besonders wichtig ist

Auch Unternehmer und Selbstständige möchten einmal ihren Ruhestand geniessen. Leider zeigt die Realität, dass viele Unternehmer sich nicht aktiv um die Altersvorsorge kümmern, sondern sich häufig darauf verlassen, dass sie Ihren Betrieb veräußern können und vom Verkaufserlös leben können. Dies könnte sich in wirtschatlich schwierigen Zeiten als Fehler herausstellen, denn Verkaufserlös und -zeitpunkt sind doch recht ungewiss. Wie man diesem Problem aktiv begegnen kann, zeigt Professor Tilmes vom FPSB in seinem Artikel auf, den Sie hier nachlesen können: >> Link

Montag, 19. Mai 2014

Die meisten Deutschen sparen falsch

Die Deutschen sind als sparsames und risikoarmes Volk bekannt. So ist es nicht verwunderlich, dass auch die liebste Sparform der Deutschen immer noch das Tagesgeld bzw. die Anlage auf Konten ist. Grundsätzlich ist gegen die Sicherheit auch nichts einzuwenden, allerdings geht das momentan auf Kosten einer Verzinsung.
Sämtliche vermeintliche sichere Anlageformen erwirtschaften eine Rendite, die nach Abzug von Steuern und Inflation negativ ist.

Wie man das besser machen kann verrät Professor Tilmes, Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland. Den ganzen Bericht können Sie hier nachlesen: >> Link

Mittwoch, 14. Mai 2014

Bearbeitungsgebühren bei Darlehen sind nicht rechtens

Wieder einmal hat der BGH ein wegweisendes Urteil im Bereich Bankgebühren gesprochen. Diesmal sind private Kredite betroffen. So urteilt der BGH im Urteil vom 13.05.2014, dass es das ureigenste Interesse von Banken sei Darlehensverträge zu bearbeiten. Somit darf zum Zins nicht noch zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr berechnet werden, entsprechende Gebühren sind also hinfällig.

Darüber hinaus kann bei Verträgen ab dem 01.01.2011 bis heute die Bearbeitungsgebühr von den Banken zurückgefordert werden. Betroffen sind Privatdarlehen im Bereich Ratenkredite wie PKW-Finanzierungen oder andere Konsumgüterfinanzierungen. Gegebenenfalls können auch Baudarlehen davon betroffen sein.

Betroffene Verbraucher können sich mit dem Verweis auf das Urteil an Ihre Bank wenden. Es sollte eine zügige Erstattung der Gebühr möglich sein, wenn das Darlehen im o. g. Zeitraum abgeschlossen wurde.

Eventuell können auch ältere Darlehen davon betroffen sein. Hier bleibt die weitere Rechtsprechung abzuwarten. Es gilt diese genau zu verfolgen.

Mittwoch, 26. März 2014

Online-Beratung wird immer beliebter

Immer mehr Verbraucher greifen auch bei der Finanzberatung auf Online-Angebote zurück. Man kann das Internet gut als Informationsquelle benutzen und auch Vergleiche zwischen einzelnen Anbietern sind gut möglich. Allerdings kann das Internet die persönliche Beratung nur ergänzen, aber nicht ersetzen. Auf diesen Punkt weist Prof. Tilmes, Vorstandsvorsitzender des FPSB in einer Pressemitteilung hin.

Den ganzen Text können Sie hier nachlesen: >>Link

Mittwoch, 5. März 2014

Deutsche meiden die Aktie

Immer mehr Deutsche kehren den Aktienmärkten den Rücken, alleine im letzten Jahr waren dies rund 600.000 so eine Untersuchung des Deutschen Aktieninstitutes (DAI). Zur Zeit sind nur noch 13,8% der Bevölkerung direkt oder indirekt an der Aktie beteiligt. Gerade im letzten Jahr war dies ein Fehler, die Börsen hatten ein gutes Jahr. Interessanterweise floß das Geld hauptsächlich in Spar- und Termineinlagen, die einer Verzinsung unterhalb der Inflationsrate erreichen und somit aktive Kapitalvernichtung für den Kunden verursachen, wenn auch in sehr kleinem Rahmen.

Als besorgniserregend wird die Situation laut DAI bei jungen Leuten gesehen. Menschen bis 29 sind nur noch zu 8,7% am Aktienmarkt investiert, im Jahr 2001 waren es noch 17,5%. Möglicherweise spart hier eine ganze Generation in großen Stil falsch und verzichtet damit auf eine Sicherung des Lebensstandards im Alter.  Das DAI fordert hier die Politik. Die Menschen müssen wieder stärker für die Aktie begeistert werden. Dazu bedarf es einer besseren ökonomischen Grundbildung, die immer höheren Hürden für die Aktienberaterung müssen reduziert werden und die steuerlichen Rahmenbedingungen müssen verbessert werden.

Klar ist die Aktienanlage schwankungsintensiver als andere. Aber sie ist momentan die einzige Anlageform, die eine Rendite oberhalb der Inflationsrate erwirtschaften kann. Daher gehört die Aktie in jeden vernünftigen Vermögensaufbau mit hinein. Informieren Sie sich daher bei unabhängigen Beratern. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Mittwoch, 8. Januar 2014

So können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bei Banken sparen

Gerne möchte man in Zeiten niedriger Zinsen seine laufenden Darlehen zurückzahlen und zu den heutigen Konditionen neu finanzieren. Leider verweigern das viele Banken und verlangen hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Ggf. gibt es aber einen Ausweg, sofern Sie in den Jahren 2002 bis 2008 ein Darlehen aufgenommen haben. In dieser Zeit sind viele Darlehensverträge mit einer fehlerhaften Widerrufsklausel ausgestellt worden. Der Wortlaut der Widerrufsklausel ist zu stark vom ursprünglichen Gesetzestext entfernt. Ist aber die Widerrufsklausel nicht korrekt, so kann man dem Vertrag nicht richtig widersprechen, was wiederum zur Folge hat, dass der gesamte Vertrag unwirksam wird.

Somit ergibt sich folgende interessante Konstellation:

In den o. g. Jahren waren die Verzinsungen erheblich höher als heute. Gerne würde man diese Altverträge sofort ablösen, was die Banken aber nur gegen Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung zulassen. Kommt es aber zu einem Widerspruch, der aufgrund der fehlerhaften Klausel akzeptiert werden muss, dann können Sie das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen.

Die für Sie mögliche Ersparnis möchten wir an einem selbst gewählten Beispiel erläutern:

Die Aufnahme eines Darlehens über 100.000 € erfolgte im Juli 2008 mit einer Verzinsung von 4,5% und einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren. Heute wäre ein ähnliches Darlehen mit einer Verzinsung von unter 3% zu bekommen. Wir wählen der Einfachheit halber eine Ersparnis beim Zinssatz von 1,5% p. a.
Die Ersparnis wären 1.500 € pro Jahr, was sich bei einer Restlaufzeit von 4,5 Jahren auf eine Summe von insgesamt 6.750 € hoch addiert. Diesen Betrag gilt es zu sparen.

Um die Richtigkeit der Widerrufsklausel zu überprüfen ist allerdings eine juristische Überprüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erforderlich. Wir haben hier Kontakt zu einem entsprechenden Fachanwalt hergestellt, den wir bei Bedarf gerne weiterempfehlen.

Danach haben Sie Rechtssicherheit ob Sie wirksam widersprechen können. Nach bisherigen Erkenntnissen sind von dieser Problematik alle Bankengruppen (Genobanken, Sparkassen und Großbanken) betroffen.

Wenn Sie im o. g. Zeitraum Darlehen aufgenommen haben, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir besprechen dann die weitere Vorgehensweise.

Eventuell lässt sich auch bei Ihnen viel Geld sparen!