Donnerstag, 26. Oktober 2017

Darum sollten sich junge Menschen Gedanken über Absicherung machen


Für junge Arbeitnehmer sind biometrische Risiken, also Gefahren wie Berufsunfähigkeit, Invalidität, schwere Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit sowie Langlebigkeit oder Tod, in der Regel kein Thema. Das betrifft nur ältere Menschen, so die weit verbreitete Meinung. Dabei ist hierzulande jeder vierte Arbeitnehmer zum Beispiel von Berufsunfähigkeit betroffen. „Und laut Statistik zählen dazu nicht nur ältere, sondern auch junge Berufstätige“, informiert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB). „Sich nicht gegen biometrische Risiken abzusichern, kann sich böse rächen, weil dadurch nicht nur das Einkommen wegfällt, sondern unter Umständen auch Pflegekosten entstehen. Dies kann zu großen finanziellen Problemen für die Betroffenen und deren Familie führen.“ Deshalb sollte die Absicherung von biometrischen Risiken bei jedem Arbeitsnehmer schon in jungen Jahren oben auf der Prioritätenliste stehen. Allerdings können Kunden dabei auch Fehler unterlaufen. Sie sollten sich deshalb an professionelle Finanzplaner, wie die vom FPSB zertifizierten CFP®-Professionals, wenden.

Wer am Anfang seines Berufslebens steht, macht sich über so genannte biometrische Risiken, also den vorübergehenden oder dauerhaften Verlust der Arbeitskraft, sei es in Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls sowie einer nicht ausfinanzierten Altersvorsorge, in aller Regel keine Sorgen. Zumeist wird dieses Thema mit körperlicher Alterung in Verbindung gebracht – und entsprechend auf spätere Lebensphasen verschoben. „Dieses Aufschieben aber kann verhängnisvoll sein“, macht FPSB-Vorstand Tilmes klar. „Zum einen, weil man dann Gefahr läuft, sich dagegen gar nicht abzusichern, zum anderen, weil biometrische Risiken in jedem Alter auftreten können.“

Biometrische Risiken können jeden treffen

Das belegen Zahlen des Datenanbieter Statista eindrucksvoll: Insgesamt wird im Schnitt jeder Vierte hierzulande berufsunfähig, wobei Jahr für Jahr rund 200.000 Menschen aus der aktiven Erwerbsstatistik vorzeitig ausscheiden. Die Wahrscheinlichkeit, einmal im Laufe des Berufslebens arbeitsunfähig zu werden, liegt zum Beispiel bei 20-jährigen Männern bei 43 Prozent.

Und auch wenn rund die Hälfte der Menschen, die arbeitsunfähig werden, zwischen 51 und 60 Jahre alt ist, so sind immerhin sechs Prozent davon zwischen 20 und 30 Jahre. Häufigste Ursache für einen Ausfall stellen mit 28,67 Prozent übrigens psychische Erkrankungen dar.
„Das zeigt schon, dass es im Grund jeden treffen kann und zwar unabhängig von seinem Beruf und seinem Alter“, erklärt Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist. Vorbereitet sind darauf die wenigsten. Umfragen zufolge ist nicht einmal jeder vierte Haushalt in Deutschland gegen dieses biometrische Risiko abgesichert.

Dabei sind die Risiken, die ein Arbeitsnehmer damit eingeht, beträchtlich. Seit 2009 nämlich gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. „Wer aber betroffen ist und seine Arbeit nicht mehr ausüben kann, hat kein Einkommen mehr“, erklärt Tilmes. Der Lebensunterhalt oder eventuelle Pflegekosten müssen dann aus den Rücklagen bestritten werden. Gerade bei jüngeren Menschen, die frisch im Berufsleben stehen und noch keine Gelegenheit hatten, viel Geld zurückzulegen, dürften die finanziellen Mittel aber in den seltensten Fällen ausreichen. Die Folgen sind prekär: Im schlimmsten Fall drohen Armut und der soziale Abstieg.

Bei der Absicherung genau hinsehen

„Deshalb ist eine Absicherung gegen biometrische Risiken, zum Beispiel mit einer Berufsunfähigkeits-, einer privaten Unfall- oder Pflegeversicherung, keine Frage des Alters“, sagt Tilmes. Allerdings sollten Berufstätige nun auch nicht sofort die erstbesten Versicherungsprodukte abschließen. „Jeder sollte sich den Versicherer und den Vertrag, der er unterzeichnet, sehr genau ansehen. Eine Versicherung sollte schließlich individuell passen, sie sollte nicht zu viel kosten, und es muss sicher sein, dass der Versicherte, sollte ein biometrisches Risiko eintreten, tatsächlich Geld bekommt“, warnt der Experte. Sinnvoll ist es deshalb, sich bei diesem Thema an professionelle und unabhängige Finanzplaner wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®) zu wenden. Sie beraten ihre Kunden ganzheitlich und verhelfen ihnen dazu, den individuell passenden Versicherungsschutz zu finden.

Mittwoch, 18. Oktober 2017

Wenn die Ferienimmobilie im Ausland plötzlich zum Streitfall wird


Ob Auswandererfamilien, Unternehmer und Arbeitnehmer, die sich sehr viel im Ausland aufhalten oder der Rentner mit seiner Ferienimmobilie auf Mallorca – beim Thema Erbe sind die Vorgaben der EU-Erbverordnung zu beachten. Denn wenn man länger außerhalb Deutschlands in Europa lebt, gilt im Todesfall das Erbrecht des jeweiligen Landes. Und das weicht häufig sehr stark vom deutschen Recht ab. „Das kann gravierende Auswirkungen auf das gesamte Vermögen des Erblassers haben“, erläutert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Denn ausländische Staaten haben unterschiedliche erbrechtliche Regelungen, die sich wesentlich vom deutschen Erbrecht u.a. in der gesetzlichen Erbfolge, in Pflichtteilsansprüchen, Schenkungen oder Nießbrauchregelungen unterscheiden können. Um hier entgegenzuwirken, ist es ratsam, frühzeitig die Beratungsleistung eines unabhängigen Estate Planners, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten Certified Foundation and Estate Planner (CFEP®-Zertifikatsträger) in Anspruch zu nehmen, und das Thema Rechtswahl im Testament zu dokumentieren. Sie können bei der ganzheitlichen Vermögens- und Nachlassplanung helfen.

Es war von Rentner Dieter Feldhoff eigentlich so gut geplant: Das Ferienhäuschen auf Mallorca und der Großteil des Geldvermögens sollten nach seinem Tod komplett an Ehefrau Inge gehen. Doch dazu kam es nicht. Grund war die EU-Erbrechtsverordnung, die seit 2015 gilt. Was Feldhoff nicht bedacht hatte: Weil er und seine Frau nach dem Ruhestand häufig dem schlechten Wetter in Deutschland entflohen waren und mehr auf der Sonneninsel als in der ursprünglichen Heimat Köln wohnten, kam nach dem Tod Feldhoffs das spanische Erbrecht zur Anwendung.

Die Folge: Weil nach spanischem Recht ein deutlich höherer Pflichtteilsanspruch von Verwandten besteht und die Einsetzung des Ehegatten zum Alleinerben (nach dem Berliner Testament) nach spanischem Recht scheiterte, muss sich die Witwe Inge nun mit den Kindern um das Vermögen, inklusive der geliebten Ferienimmobilie streiten. Für Prof. Tilmes ist das kein Einzelfall: „Viele Erbfälle mit Auslandsberührung werden nach der neuen Rechtslage erheblich abweichend von den ursprünglichen Plänen
des Erblassers zu beurteilen sein.“

Vor 2015 wurde in Deutschland die Frage nach dem Recht bei internationalen Erbfällen nach dem Staatsangehörigkeitsprinzip beantwortet. Es war also gleichgültig, ob Deutsche in ihrer Heimat oder im Ausland lebten – stets galt das deutsche Recht. Das hat sich geändert: Es ist jetzt nicht mehr relevant, welche Staatsangehörigkeit der Erblasser hatte. „Es ist vielmehr der letzte gewöhnliche Aufenthalt entscheidend“, erläutert Prof. Tilmes.

Kommt im Todesfall statt der ursprünglichen Planung plötzlich fremdes Erbrecht zur Anwendung, kann dies mitunter zu unliebsamen Überraschungen für die Angehörigen führen. So ist etwa das im deutschen Erbrecht geltende Pflichtteilsrecht einigen anderen Erbrechtsordnungen unbekannt. Auch die Beteiligung des Ehegatten am Erbe kann anders oder gar nicht geregelt sein.

Estate Planer sorgen für Klarheit

„Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, wie wichtig es ist, rechtzeitig die Beratungsleistung eines unabhängigen Estate Planners in Anspruch zu nehmen“, sagt FPSB-Vorstand Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel ist. „Denn von der EU-Erbrechtsverordnung ist potenziell jeder betroffen, der sich über längere Zeit in einem Land aufhält, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt“, erläutert Tilmes.

„Wer nicht will, dass für seinen Nachlass ein unbekanntes und womöglich nachteiliges Erbrecht greift, sollte sich frühzeitig mit der eigenen Vermögensnachfolgeplanung auseinandersetzen“, empfiehlt deshalb Prof. Tilmes. „Denn es geht nicht nur um rechtssichere Ausgestaltung, wozu ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden sollte, sondern zuerst geht es um die finanziellen und wirtschaftlichen Ziele und Wünsche, die in der Nachfolgeplanung berücksichtigt werden sollen.“ In einem Testament kann in Bezug auf die EU-Erbverordnung verfügt werden, dass deutsches Erbrecht grundsätzlich angewendet werden soll. Dieses Wahlrecht sieht die Verordnung ausdrücklich vor. In vielen Fällen kann somit Unsicherheit durch eine Rechtswahl im Testament beseitigt werden. Wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, kann das Recht eines dieser Staaten wählen. Dennoch sollte jeder Sachverhalt in Bezug auf sonstige bilaterale Verträge individuell überprüft werden.

Professionelle Nachlassplaner wie Certified Foundation and Estate Planner (CFEP®-Professional) sorgen für die optimale Übertragung des Vermögens auf die nachfolgende Generation. Sie erstellen eine individuelle Strategie für eine Nachlassplanung und optimieren die Vermögensübertragung unter wirtschaftlichen und innerfamiliären Aspekten. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen dem Vermögensinhaber als Erblasser und den Erben sowie potenziellen weiteren Beratern des Kunden wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern. Die vom FPSB Deutschland zertifizierten Nachfolgeplaner als CFEP® garantieren aufgrund ihrer umfassenden Qualifikation und langjährigen Berufserfahrung höchste Qualität. Das ist Finanzplanung – zu Ende gedacht.

Donnerstag, 12. Oktober 2017

So können sich Menschen in der Privatinsolvenz eine Alterssicherung aufbauen

Für Menschen, die in die Privatinsolvenz geraten, scheint es schwierig zu sein eine Alterssicherung aufzubauen. Vielfach herrscht die Meinung vor, dass alles was oberhalb der Freibeträge liegt, gepfändet wird. Relativ unbekannt ist dabei bekannt, dass der Gesetzgeber Freibeträge in der Ansparphase vorsieht, die durchaus beachtlich sind. Die Regeln dazu sind in §851 der ZPO geregelt. So soll der Aufbau einer angemessenen Altersvorsorge ermöglicht werden.

Die einzelnen Freibeträge lauten wie folgt: Der Schuldner darf vom 18. bis zum vollendeten 29. Lebensjahr 2 000 Euro, vom 30. bis zum vollendeten 39. Lebensjahr 4 000 Euro, vom 40. bis zum vollendeten 47. Lebensjahr 4 500 Euro, vom 48. bis zum vollendeten 53. Lebensjahr 6 000 Euro, vom 54. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr 8 000 Euro und vom 60. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr 9 000 Euro jährlich ansammeln. Übersteigt der Rückkaufwert der Alterssicherung den unpfändbaren Betrag, sind drei Zehntel des überschießenden Betrags unpfändbar.

Wie kann ein Schuldner nun vorgehen? Er soll sich einen Finanzberater seines Vertrauens suchen, der mit dem Schuldner ein Altersvorsorgekonzept erarbeitet. Dieser soll dann mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen um das Konzept zu erläutern und ggf. auch Durchschriften der Verträge einreichen. Stimmt der Insolvenzverwalter dem zu, kann der Schuldner mit seinem Arbeitgeber ein höheres Gehalt verhandeln, aus welchem diese Altersvorsoge gespeist wird.

Hier liegt eine Chance für den Schuldner sich eine Alterssicherung aufzubauen, den wenigsten sind diese Regelungen bekannt. Rückfragen zu diesem Thema beantworten wir Ihnen gerne.

Freitag, 6. Oktober 2017

Warum finanzielle Bildung die beste Vorsorge ist


Aktien sind hochspekulativ, Rentenfonds sind nur für die Rente geeignet und der Zinseszins ist ausschließlich etwas für Fachleute. Immer noch ist es hierzulande um das Finanzwissen nicht zum Besten gestellt. Viele Bürger sind mangels Wissen bei Finanzfragen unsicher und begehen deshalb gravierende Fehler. „Finanzbildung ist aktiver Verbraucherschutz. Nur informierte Verbraucher haben die Chance, die Tragweite ihrer Entscheidungen zu verstehen. Es fällt ihnen dann leichter, in passende Finanzinstrumente zu investieren und individuelle Vorsorgelösungen einzurichten“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB). Deshalb ist es aus Sicht des FPSB unumgänglich, die Finanzbildung systematisch zu verbessern. Einen Beitrag zu mehr Aufklärung und Finanzwissen leistet der internationale Dachverband der Certified Financial Planner, zu dem auch der FPSB Deutschland gehört. Er veranstaltete im Rahmen der aktuellen Themenwoche „IOSCO World Investor Week“ den ersten weltweiten Finanzplanertag, den „World Financial Planning Day“ am 4. Oktober.

„Wer nichts weiß, muss alles glauben“, sagt der Volksmund. Diese Weisheit gilt auch beim Thema Finanzen. Wer etwa das Verhältnis von Risiko und Rendite bei der Geldanlage sowie der damit verbundenen Kosten nicht kennt, ist besonders anfällig für vollmundige Versprechungen dubioser Finanzberater. Und wer noch nie vom Effekt des Zinseszinses und dem Wirken unternehmerischer Tätigkeit gehört hat, dem geht möglicherweise auf lange Sicht ein hübsches Sümmchen durch die Lappen.

„Den Umgang mit Geld und wirtschaftliche Zusammenhänge kann man nicht früh genug lernen“, sagt Prof. Tilmes. Wer sich in Finanzangelegenheiten schlecht auskennt, nimmt beispielsweise eher einen Kredit auf, spart weniger oder bezahlt tendenziell höhere Gebühren für Finanzprodukte. Solche typischen Anlegerfehler sind oftmals zu vermeiden, wenn die Betroffenen schon im Vorfeld über mehr finanzielles Grundlagenwissen verfügen würden, meint der FPSB-Vorstand. „Gerade in Geld-Angelegenheiten ist es wichtig, sich selbst Grundwissen anzueignen, oder so lange nachzuhaken, bis man alle Daten und Fakten auch wirklich versteht“, rät Tilmes.

Nur wer gut informiert ist, kann auch seine Eigenverantwortung für die Altersvorsorge erkennen und wahrnehmen. Finanzwissen hilft nicht nur später bei der Wahl der Geldanlage, es hilft auch die Folgen von Verschuldung zu verstehen, Verträge zu durchblicken und eine finanzielle Schieflage zu vermeiden.

Besonders gravierend sind häufig die Fehler beim Thema Ruhestandsplanung. „Viele Menschen unterschätzen einfach, dass sie rechtzeitig und vor allem ausreichend für die Rente vorsorgen müssen“, informiert Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist. Wer erst mit 45 statt mit 35 Jahren anfängt, monatlich für das Alter zu investieren, muss etwa die doppelte monatliche Rate aufbringen, damit er unter sonst gleichen Bedingungen mit 65 Jahren das gleiche Vermögen aufgebaut hat.

Professionelle Unterstützung durch unabhängige Finanzplaner

„Bei lebenslangen Ausgaben braucht es lebenslange Einnahmen. Und die Frage lautet, wie man diese Herausforderung lösen kann und ob die vorhandenen Einnahmeströme reichen“, so Tilmes weiter. Eine qualifizierte und unabhängige Finanzberatung kann hier Abhilfe schaffen. „Ein professionell erstellter Finanzplan kann dem verunsicherten Verbraucher helfen, entsprechende Defizite im Portfolio aufzudecken“, empfiehlt Prof. Tilmes. Die qualifizierten Fachleute, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten unabhängigen CERTIFIED FINANCIAL PLANNER (CFP®-Professional), unterstützen Anleger dabei, die individuell richtige Balance zwischen überschaubarem Risiko und angemessenem Ertrag zu finden.

„Wichtig ist dabei für den Berater, die gesamte finanzielle Situation des Anlegers im Blick zu haben“, so der FPSB-Vorstand. Das bedeutet, dass nicht nur die finanziellen Daten und „harte“ Fakten begutachtet werden, sondern vielmehr auch die individuellen persönlichen Themen der Vermögensinhaber und ihrer Familien eine entscheidende Rolle spielen. Doch ohne eine gute Finanzbildung der Verbraucher hat es auch der beste CFP®-Professional schwer, einen nachhaltigen Bewusstseinswandel herbeizuführen.
„Handeln setzt Wissen voraus“, betont Tilmes. Deshalb ist es eine grundlegende Notwendigkeit, dass der Verbraucher einen gewissen Informationsstand hat, um gemeinsam mit dem Finanzplaner langfristig gute und vernünftige Entscheidungen zu treffen.