Dienstag, 28. August 2018

Was der Mensch bei der Geldanlage besser als die Maschine macht

Immer öfter übernehmen Computer das Kommando. So auch bei der Geldanlage. Digitale Anlageberater, sogenannte Robo-Advisor, entscheiden für Privatanleger, wie sie ihr Vermögen aufteilen und wie viel Geld sie in Aktien und Anleihen investieren sollen. Doch auf die jeweiligen Bedürfnisse, Wünsche und Ziele des Anlegers gehen sie oft unzureichend ein beziehungsweise können es wegen der Konstruktionsweise auch gar nicht. „Nur der qualifizierte Finanzplaner aus Fleisch und Blut ist in der Lage, den Anleger individuell und maßgeschneidert zu beraten“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB). Gut aufgehoben sind Anleger mit qualifizierten Experten wie den vom FPSB zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals. Sie haben das Gesamtportfolio und die individuelle Situation des Anlegers im Blick und können so genau beraten, was sich jeweils am besten eignet.

Der Trend der digitalen Vermögensverwaltung ist nicht aufzuhalten. Immer mehr Menschen vertrauen den Robo-Advisor ihr Geld an. In Deutschland hat nun der erste Anbieter die Marke von einer Milliarde verwaltetem Vermögen geknackt. Die auf Algorithmen basierten Programme entscheiden nicht nur, wann ge- und verkauft wird, sondern auch, in welche Produkte das Geld fließt. Dieser Ansatz mag manche Vorteile haben, denn die Kosten sinken und Maschinen lassen sich nicht von Emotionen in die Irre leiten.

Doch die Robo-Advisors bieten nur sehr standardisierte Lösungen. „In der Regel erlauben die Programme nur wenige Risikoprofile, für die dann ein vordefiniertes Fondsportfolio ausgewählt wird“, erläutert Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist.

Für die Betrachtung der gesamten Vermögenssituation mit verschiedenen Anlagezielen sind die digitalen Berater nicht ausgelegt. Für Tilmes ist das ein großes Versäumnis. Denn nur durch eine persönliche Beratung können mögliche Widersprüche identifiziert und eine passgenaue Anlagestrategie entwickelt werden. „Eine professionelle Finanzberatung ist immer ganzheitlich und sollte daher alle Facetten der wirtschaftlichen Situation eines Verbrauchers beziehungsweise Anlegers, also alle Finanzströme und Vermögenspositionen, berücksichtigen“, erläutert Tilmes.

Dass viele Anleger hierzulande Zweifel haben, zeigt auch eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov. Demnach misstrauen zwei von drei Verbrauchern hierzulande digitaler Beratung. Lediglich etwa jeder Zehnte hat keinerlei Vorbehalte gegenüber einer rein digitalen Beratung zum Beispiel durch einen Robo-Advisor.

Ganz verteufeln will der FPSB-Vorstand die digitale Konkurrenz allerdings nicht. „Für Anleger zum Beispiel, die nur eine geringe Anlagesumme zur Verfügung haben, kann es wegen der Einfachheit und der meist niedrigen Kosten durchaus als Einstieg interessant sein, das eine oder andere Fintech-Angebot zu nutzen“, sagt Tilmes. Sobald es aber komplexer wird, stoßen Roboter-Berater an ihre Grenzen. „Allein die Ermittlung der Risikotoleranz per elektronischem Fragebogen durch den Robo-Advisor kann die vertrauliche Diskussion zwischen Berater und Kunden über das Ergebnis der Risikotragfähigkeit und dessen Konsequenzen nach unserer Erfahrung nicht ersetzen.“ Mangelnde finanzielle Allgemeinbildung und Unkenntnis der angemessenen persönlichen Risikoeinschätzung führen bei der Ermittlung der Risikotoleranz zu Fehleinschätzungen.

Hinzu kommt: Für sich genommen kann eine Entscheidung für eine Geldanlage oder Versicherung zwar gut und sinnvoll sein. Maßgeblich ist aber auch die Tatsache, ob sie dies im Zusammenhang mit dem gesamten Vermögen, der Einkommens- und Familiensituation sowie der Ziele für die Zukunft auch langfristig bleibt. „Investitionsentscheidungen, die heute getroffen werden, müssen nachhaltig sein und auch in der Zukunft in das Gesamtkonzept der Vermögensplanung passen“, verdeutlicht Tilmes. Eine Beratung mit einem Höchstmaß an Qualität betrachtet all diese Komponenten und berät ganzheitlich und nachhaltig zur individuellen Kundensituation, die sehr komplex sein kann.

Der Kunde steht im Vordergrund

Effektive Unterstützung leisten die vom FPSB zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals. Die qualifizierten und unabhängigen Zertifikatsträger helfen Sparern und Anlegern dabei, Licht ins Dunkel zu bringen. Hinzu kommt, dass die Professionals längst auch die Möglichkeiten der modernen Finanztechnologie nutzen. Mit Hilfe von Analysetools untersuchen die Professionals die vorhandenen Depots auf Stärken und Schwächen. Der Anleger erhält dann statt einer Anlage von der Stange einen auf ihn individuell zugeschnittenen Anlagevorschlag, der seinen Bedürfnissen und Ansprüchen gerecht wird. Und der erfahrende Berater wird im Gegensatz zum Computer auch mal „Nein“ sagen und von einem Investment abraten, wenn er erkennt, dass die Wünsche nicht zum realen Leben des Kunden passen. Und vielleicht kombiniert der Finanzplaner am Ende sogar digitale Vermögensverwaltungsangebote mit anderen Produkten, um neben den Kundenzielen auch die Kosten im Blick zu behalten.

Für eine gut durchdachte und langfristige Finanzplanung ist es wichtig, dass unabhängige CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® -Professionals immer das Kundeninteresse bzw. den Kunden selbst in den Vordergrund stellen und dazu verpflichtet sind, nach strengen ethischen Standards, den Standesregeln des FPSB, vorzugehen. Zudem genießen CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® -Professionals die anerkannt beste Ausbildung und müssen laufend an Weiterschulungsmaßnahmen teilnehmen.

Montag, 13. August 2018

Warum Market-Timing sich nicht lohnt

Die Aktienmärkte sind von einem ständigen Auf und Ab gekennzeichnet. Viele Anleger fragen sich deshalb, ob es nicht eine geeignete Strategie sein kann, diese Schwankungen auszunutzen, indem sie zum jeweils richtigen Zeitpunkt in den Markt ein- und wieder aussteigen. Auf diese Weise, so der Gedanke weiter, könnten Verlustphasen vermieden und trotzdem Kursgewinne mitgenommen werden. „Ein solches Vorgehen impliziert jedoch, dass ein Anleger besser informiert ist, als alle anderen Marktteilnehmer. Das aber ist in der Regel nicht der Fall“, erklärt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland) und folgert: „Wenn es trotzdem jemandem gelingt, durch so genanntes Timing den Markt zu schlagen, dann ist das eher Zufall als tatsächliches Können.“ Im Gegenteil bringt der Versuch, die richtigen Ein- und Ausstiegszeitpunkte zu erwischen, sogar eher Nachteile mit sich. Wer sein Geld in Aktien investieren will, der muss deshalb anders vorgehen – nämlich langfristig und im Rahmen eines auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Portfolios. Erfahrene Anlageexperten wie die vom FPSB zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals können Anlegern dabei den Weg weisen, wie sie dies am besten umsetzen.

Wer sich die Entwicklung des deutschen Leitindex DAX in den vergangenen rund 20 Jahren anschaut, dem muss die Strategie des Markt-Timings äußerst reizvoll erscheinen. Eigentlich gab es nur zwei ideale Ein- und zwei wichtige Ausstiegszeitpunkte. Das erste Mal hätten Anleger den Markt Anfang 2000 verlassen müssen, das zweite Mal im November 2007. Sie hätten sich damit einmal über 60 und einmal etwa 50 Prozent an Kursverlusten erspart. Wären sie jeweils danach im Februar 2003 und im Februar 2009 wieder eingestiegen, dann hätten sie die anschließende Kurserholung voll mitgemacht. Und folglich den Markt deutlich geschlagen.

Wendepunkte präzise vorauszusagen ist unmöglich

Was im Nachhinein sehr einfach klingt, ist vorausblickend aber sehr viel schwieriger und komplexer. Denn woran können Anleger fest machen, ob der Markt nun tatsächlich so günstig ist, dass es nicht noch weiter bergab gehen kann? Oder ob andersherum ein Markt so hoch bewertet ist, dass er nur einbrechen kann? „Tatsächlich können weder Fundamentaldaten, noch die Charttechnik oder die Stimmung am Markt und folglich auch kein professioneller Anleger verlässlich und präzise die großen Wendepunkte prognostizieren“, sagt Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist. Im Gegenteil: Wer das versucht, geht Risiken ein und muss Nachteile in Kauf nehmen.

Ein Risiko ist, dass Anleger den falschen Zeitpunkt erwischen. So gingen die weltweiten Aktienmärkte Anfang 2016 deutlich in die Knie. Und viele Anleger dürften dies zum Anlass genommen haben, aus dem Markt rauszugehen, weil sie Schlimmeres erwarteten. Dann aber drehte der Markt im Februar und lief sehr schnell nach oben. „Wer diesen Zeitpunkt verpasst hat, der dürfte es schwer gehabt haben wieder in den Markt zu kommen“, macht der Anlageexperte klar. Wie schwierig es ist, den Markt richtig einzuschätzen, zeigt ein anderes Beispiel: Mitte 2013 kletterte der DAX über seine alten Höchststände hinweg. Wer aber hätte damals gedacht, dass er von da aus bis November 2017 noch weitere rund 50 Prozent zulegt und bis auf über 13.000 Punkte steigt?

Wer also 2013 aus dem Markt ging, weil der Index ein neues Allzeithoch erreichte, und dann nicht wieder reingegangen ist, der hat einen Großteil der Aufwärtsbewegung verpasst. Die Gefahr, falsche Entscheidung zu treffen, ist angesichts der vielen, oft sehr kurzfristigen Kursausschläge groß. Abgesehen davon, dass auch Studien immer wieder nachweisen, dass Timing nicht funktioniert, bringt das damit verbundene häufige Handeln auch hohe Kosten mit sich, was den Anlageertrag belastet. „Es lohnt sich deshalb für Anleger weder Zeit, Energie und Nerven darauf zu verwenden, selbst die richtigen Zeitpunkte für den Ein- und Ausstieg am Aktienmarkt abzupassen, noch Ausschau nach Produkten zu halten, die dies versprechen oder vorgeben, Markt-Timing zu beherrschen“, warnt Tilmes.

Ganzheitliche Vermögensplanung als Grundlage für echtes Investieren

Tatsächlich hat dieser Ansatz eher etwas mit Spekulieren und weniger mit Investieren zu tun. „Beim echten Investieren“, erläutert der FPSB Deutschland-Vorstand, „geht es darum, ein langfristig ausgerichtetes und gut diversifiziertes Portfolio zu bauen, das zu den individuellen Bedürfnissen eines Anleger passt.“ Ein solches Portfolio kann dieser dann auch langfristig halten, ohne bei jeder Schwankung am Markt hektisch größere Veränderungen vornehmen zu müssen. Einerseits spart es Geld und Nerven, andererseits kann es bei einer ausreichend breiten Streuung selbst in Abwärtsphasen eine gewisse Stabilität bieten.

Eine Studie von Brinson, Hood & Beebower, die 91 große US-Pensionskassen von 1973 bis 1986 (aktualisiert 1991) untersucht haben, kam zu dem Ergebnis, dass die strategische Asset Allocation mehr als 90% zum langfristigen Erfolg des Anlageansatzes beiträgt. Die Titelselektion, also das Auswählen einzelner Aktien oder Anleihen, die sich besser entwickeln als der Gesamtmarkt, trägt nur 4,6% zum Erfolg bei. Die taktische Allokation, mit der auf kurzfristige Marktbewegungen reagiert wird, hat sogar noch eine geringere Bedeutung und nur einen Einfluss von weniger als 2% auf den Erfolg. Nur wer auch durch Krisen seine strategische Asset Allokation hält, wird langfristig Erfolg haben. Wichtig ist aber, dass die strategische Asset Allokation zum Anlegerprofil und zur Risikoeinstellung passt.

Ein solches Portfolio aufzubauen ist aber nicht einfach. „Da braucht es einen Experten, der die Risikotragfähigkeit seines Kunden richtig einschätzen kann, der wesentliche Eckpfeiler wie Anlagehorizont, Anlageziel oder die Gesamtvermögenssituation abfragt, und der ganzheitlich berät“, so Tilmes. Wer hier nach Unterstützung sucht, sollte sich an CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals wenden, die die anerkannt beste Ausbildung hierzulande im Bereich der Geldanlage genießen – und die eine Timing-Strategie überflüssig machen.

Montag, 6. August 2018

Clever Steuern sparen mit der eigenen Immobilie

Ob vermietet, als Beteiligung oder als offene Fondslösung: Immobilien sind ein wichtiger Vermögensbaustein von vielen Anlegern, schließlich bringt das Betongold auch im aktuellen Niedrigzinsumfeld relativ stabile und attraktive Einkommensströme. Was jedoch viele übersehen: Die private Immobilie bietet gerade für wohlhabende Investoren eine Menge Gestaltungsmöglichkeiten. „So können durch einen Verkauf, eine Schenkung oder die Vererbung des Eigenheims oder des Zweitwohnsitzes häufig interessante Steuervorteile geltend gemacht werden“, informiert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland). Denn wenn Anleger ihr Eigenheim oder ihre Zweitwohnung verkaufen, vererben oder verschenken, greifen häufig andere Regelungen als bei fremdgenutzten Immobilien, die ausschließlich der Geldanlage dienen. Wichtige Unterstützung bei diesem Thema leisten professionelle Nachlassplaner wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten Estate Planer, die CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professionals.

„Natürlich sollte der Vermögensinhaber nie aus rein steuerlichen Gesichtspunkten übereilte Entscheidungen treffen“, sagt Tilmes. Für den Immobilienbesitzer ist es aber wichtig, nicht nur die Rechte und Pflichten, sondern auch die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen Steuer- und Erbrecht zu kennen, um frühzeitig zu handeln. Hier sind einkommensteuerliche sowie schenkungs- bzw erbschaftsteuerliche Fragestellungen zu beachten.

Spielt der Vermögensinhaber etwa mit dem Gedanken, seine fremdgenutzte Immobilie zu verkaufen, dann gelten folgende Regeln: Hat er das Haus oder die Wohnung länger als zehn Jahre in seinem Besitz gehalten, ist der Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei, ansonsten fällt auf den Gewinn Einkommensteuer an. Bei der selbstgenutzten Immobilie gilt eine Ausnahmeregelung. Hat der Besitzer seine Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren ununterbrochen selbst genutzt, quasi drei Jahre, kann er den Verkauf sogar innerhalb der Zehnjahresfrist steuerfrei realisieren.

Besonderheit selbst genutzte Zweitwohnsitze: einkommensteuerfrei verkaufen

Vergangenes Jahr hat der Bundesfinanzhof (BFH v. 27.06.2017 – IX R 37/16) festgestellt – und dies ist neu –, dass diese steuerlichen Bedingungen auch für selbst genutzte Zweitwohnsitze wie Ferienwohnungen gelten. Das heißt: Selbst wenn die Zweitwohnung beispielsweise auf Sylt nur wenige Wochen im Jahr bewohnt ist, sie dem Besitzer jedoch in der übrigen Zeit als Wohnraum permanent zur Verfügung steht, also nicht fremdvermietet wird, geht der Gesetzgeber ebenfalls von Eigennutzung aus (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Somit könnte der Besitzer neben seiner selbstgenutzten Immobilie Zuhause auch die Ferienwohnung steuerfrei verkaufen und mehrmals von den Steuerregeln Gebrauch machen.

Verkauft ein Eigentümer mehr als drei Immobilien innerhalb von fünf Jahren, die vor dem Verkauf nur vorübergehend für eigene Zwecke genutzt wurden, fallen aber Einkommen- und Gewerbesteuer an – der Staat geht dann von einem gewerblichen Grundstückshandel aus.

Besonderheiten bei Schenkung und Erbschaften von Immobilien unter Eheleuten

Bei Schenkungen innerhalb der Familie – Grundlagenwissen eines zertifizierten Estate Planer, aber auch eines CERTIFIED FINANCIALPLANNER-Professionals - lassen sich Steuern sparen, obwohl ja eigentlich eine Schenkungssteuer fällig wird. Hier greift zum einen der Freibetrag, den Beschenkte alle zehn Jahre in Anspruch nehmen können: Eheleute müssen für Werte bis 500.000 Euro keine Steuer zahlen, Kinder bis zu 400.000 Euro, Enkelkinder bis 200.000 Euro. Für alle anderen Verwandten oder Freunde gilt ein Freibetrag von 20.000 Euro.

Zum anderen gibt es noch eine weitere Ausnahme für Ehepartner: Handelt es sich bei der Immobilie um das selbstgenutzte Familienheim und somit den Lebensmittelpunkt der Familie, fällt dafür bei Schenkung zu Lebzeiten für den Ehepartner keine Schenkungsteuer an und das unabhängig vom Wert der Immobilie.

Angenommen, Eheleute möchten das Vermögen ausgeglichener untereinander aufteilen und haben sich darüber hinaus entschieden, dass das Eigenheim zu groß geworden ist und sie lieber eine kleinere Wohnung beziehen möchten, rät ein zertifizierte Estate Planner zu folgendem Vorgehen: Im ersten Schritt überträgt der vermögende Partner dem anderen das Eigenheim vollständig steuerbefreit. Da es sich um das Familienheim handelt, bleibt der Schenkungsfreibetrag von 500.000 Euro unberührt. Im zweiten Schritt verkauft der vormals beschenkte Ehepartner das Haus, das ja nun sein Eigentum ist, an einen Dritten. „Der Erlös steht dem Verkäufer dann frei zur Verfügung“, führt Professor Dr. Rolf Tilmes aus. Somit sind über den Weg der Schenkung der eigengenutzten Immobilie und den entsprechenden Verkauf Geldübertragungen in unbegrenzter Höhe möglich, ohne dass der weniger vermögende Ehegatte Schenkungssteuer zahlen muss und ohne dass der Freibetrag in Anspruch genommen werden muss. Die Schenkungssteuerfreiheit beim Eigenheim lässt sich auch mehrfach nutzen.

Auch im Todesfall gibt es eine Besonderheit zwischen Eheleuten: Sofern der Erbe die vererbte Immobilie zehn Jahre lang nicht verkauft, vermietet oder verpachtet, sondern selbst bewohnt, bleibt er nach geltendem Recht von der Erbschaftsteuer verschont. Verkauft er vorher, droht eine Nachbesteuerung. Wieder etwas anders verhält es sich bei Zweit- und Ferienwohnungen. Diese lassen sich grundsätzlich nicht schenkungs- beziehungsweise erbschaftsteuerfrei übertragen. Im Schenkungs- oder Erbfall von Zweitwohnungen zwischen Eheleuten greift dann nur der Freibetrag von bis zu 500.000 Euro, der alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden kann.

Zahlreiche Vorteile für Selbstnutzer

„Die Beispiele zeigen, wie wichtig es sein kann, rechtzeitig die Beratungsleistung eines Nachfolgeplaners in Anspruch zu nehmen“, sagt FPSB Deutschland-Vorstand Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel ist.

Professionelle Nachlassplaner, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten Estate Planer, die CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professionals, helfen bei der optimalen Übertragung des Vermögens auf die nachfolgenden Generationen. Sie erstellen eine individuelle Strategie für eine Nachlassplanung und optimieren die Vermögensübertragung unter wirtschaftlichen und finanziellen Aspekten. Die CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professionals verstehen sich als Koordinatoren des Beratungsprozesses und garantieren im Netzwerk mit anderen Fachberatern (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare) optimale und individuell zugeschnittene Lösungen. CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professionals, die i.d.R. weder Steuerberater noch Rechtsanwalt sind, werden natürlich nicht steuerlich oder rechtlich beratend tätig, sondern halten insbesondere die Vermögens- und Lebensziele ihrer Kunden im Auge. Und gerade dieser Blick auf die Vermögens- und Finanzsituation bringt für Kunden einen messbaren Mehrwert gegenüber einer nur rechtlichen oder steuerlich optimalen Nachfolgeplanung.

Dank der CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professionals lässt sich für jeden Fall eine maßgeschneiderte Lösung finden, die familiäre, wirtschaftliche und steuerliche Gesichtspunkte unter einen Hut bringt. Die Nachfolgeplaner garantieren aufgrund ihrer umfassenden Qualifikation und langjährigen Berufserfahrung höchste Qualität.