Gerne möchte man in Zeiten niedriger Zinsen seine laufenden Darlehen zurückzahlen und zu den heutigen Konditionen neu finanzieren. Leider verweigern das viele Banken und verlangen hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Ggf. gibt es aber einen Ausweg, sofern Sie in den Jahren 2002 bis
2008 ein Darlehen aufgenommen haben. In dieser Zeit sind viele
Darlehensverträge mit einer fehlerhaften
Widerrufsklausel ausgestellt worden. Der Wortlaut der
Widerrufsklausel ist zu stark vom ursprünglichen Gesetzestext entfernt. Ist aber
die Widerrufsklausel nicht korrekt, so kann man dem Vertrag nicht richtig
widersprechen, was wiederum zur Folge hat, dass der gesamte Vertrag unwirksam
wird.
Somit ergibt sich
folgende interessante Konstellation:
In den o. g. Jahren
waren die Verzinsungen erheblich höher als heute. Gerne würde man diese
Altverträge sofort ablösen, was die Banken aber nur gegen Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung zulassen.
Kommt es aber zu einem Widerspruch, der aufgrund der fehlerhaften Klausel
akzeptiert werden muss, dann können Sie das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung
zurückzahlen.
Die für Sie mögliche
Ersparnis möchten wir an einem selbst gewählten Beispiel erläutern:
Die Aufnahme eines
Darlehens über 100.000 € erfolgte im Juli 2008 mit einer Verzinsung von 4,5% und
einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren. Heute wäre ein ähnliches Darlehen mit
einer Verzinsung von unter 3% zu bekommen. Wir wählen der Einfachheit halber
eine Ersparnis beim Zinssatz von 1,5% p. a.
Die Ersparnis wären
1.500 € pro Jahr, was sich bei einer Restlaufzeit von 4,5 Jahren auf eine Summe
von insgesamt 6.750 € hoch addiert. Diesen
Betrag gilt es zu sparen.
Um die Richtigkeit der
Widerrufsklausel zu überprüfen ist allerdings eine juristische Überprüfung durch einen Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht erforderlich. Wir haben hier Kontakt zu
einem entsprechenden Fachanwalt hergestellt, den wir bei Bedarf gerne
weiterempfehlen.
Danach haben Sie
Rechtssicherheit ob Sie wirksam widersprechen können. Nach bisherigen
Erkenntnissen sind von dieser Problematik alle Bankengruppen (Genobanken, Sparkassen und
Großbanken) betroffen.
Wenn Sie im o. g.
Zeitraum Darlehen aufgenommen haben, dann setzen Sie sich bitte mit uns in
Verbindung. Wir besprechen dann die weitere
Vorgehensweise.
Eventuell
lässt sich auch bei Ihnen viel Geld sparen!