Volker S. stand mitten im Leben. Der 45-jährige Familienvater hatte noch
so viele Pläne. Doch jetzt liegt er nach einem schweren Fahrradunfall seit
Monaten im Koma. Zu den enormen psychischen Belastungen kommt für seine Frau
jetzt jede Menge unerwarteter Ärger hinzu. Denn Volker S. hat keine
Vorsorgevollmacht errichtet. Das bedeutet: Ein Gericht wird nun voraussichtlich
einen Betreuer bestellen, der die persönlichen und finanziellen Angelegenheiten
von Volker S. regelt. Dieses Szenario lässt sich jedoch verhindern. „Ein
elementarer Bestandteil jeder Finanzplanung ist die Vorsorge für den Fall, dass
man nicht mehr selbst seine Entscheidungen treffen kann“, erläutert Professor
Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board
Deutschland (FPSB). Auf der sicheren Seite sind Verbraucher, die die Dienste
der vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL
PLANNER®-Professionals in Anspruch nehmen. Sie helfen, wenn nötig mit
fachlicher Unterstützung von Notaren und Rechtsanwälten, die finanzielle
Vorsorge für alle Eventualitäten aufzustellen.
Es muss nicht immer die Demenz sein, die sich in der Regel als schleichender
Prozess vollzieht. Häufig ist ein plötzlicher Unfall oder ein Schlaganfall der
Grund für den Verlust der Entscheidungsfähigkeit. Dass in solchen Fällen der
Ehepartner oder die erwachsenen Kinder alles regeln können, ist eine weit
verbreitete Meinung – jedoch leider ein fataler Irrtum. „Im schlimmsten Fall kommen
die Angehörigen nicht einmal an Versicherungsleistungen oder an das Vermögen
ohne Probleme heran“, warnt Prof. Tilmes.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit
durch eine Krankheit oder einen Unfall entstanden ist. Sobald eine volljährige
Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann,
wird ein gesetzlicher Vertreter bestellt. Und selbst die nächsten Angehörigen
wie der Ehepartner dürfen dann zum Beispiel keine Bankgeschäfte oder ähnliches
im Namen des Erkrankten übernehmen. Es sei denn, sie haben eine entsprechende
Vollmacht.
Die Beratungspraxis der CFP®-Professionals zeigt jedoch, dass nur die
allerwenigsten Verbraucher sich mit der Thematik beschäftigen wollen – sei es
aus Unwissenheit oder der Ansicht, „mir wird so schnell nichts passieren.“ Um
die Interessen des Einzelnen und der Familie zu bewahren, und nicht in fremde
Hände zu legen, bedarf es einer Vollmacht. „Nur mit einem solchen Dokument
lässt sich verhindern, dass Gerichte darüber entscheiden, wer einen im Falle
der eigenen Handlungsunfähigkeit betreut und vertritt“, erläutert Tilmes, der
neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private
Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School,
Oestrich-Winkel, ist.
Welche große Bedeutung das Thema hat, verdeutlicht eine Umfrage, die die
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI),
im vergangenen Jahr an einer Universitätsklinik in Hamburg unter knapp 1.000
Patienten durchgeführt hat. Demnach hat nur jeder zweite Notfallpatient
entweder eine Patientenverfügung oder zumindest eine Vorsorgevollmacht. Und
selbst wenn ein Formular vorhanden war, waren viele von ihnen fehlerhaft
erstellt.
Bei Professionals gut aufgehoben
Tatsächlich dürfte den wenigsten bekannt sein, welche Fallstricke es bei einer
Vorsorgevollmacht zu beachten gilt. Und jeder sollte sich auch der
weitreichenden Konsequenzen bewusst sein. Deshalb macht es Sinn, sich
professionelle Unterstützung zu holen, am besten von CFP®-Professionals. „Sie
können die Auswirkungen, die eine Vorsorgeplanung hat, genau erläutern“, betont
Tilmes. Bei der konkreten Erstellung eines solchen Dokuments beraten sie jedoch
nicht selbst, sondern vermitteln, da es sich um eine Rechtsberatung handelt, an
einen Rechtsanwalt beziehungsweise einen Notar.
„Mit dem Vorsorgedokument legen alleine Sie als Verfasser fest, was Ihre
Vertrauensperson für Sie regeln darf oder was nicht“, erläutert FPSB-Vorstand
Tilmes. Das Dokument kann in vielen Lebensbereichen sinnvoll sein – und es kann
in jedem Alter notwendig werden, denn auch ein junger Mensch kann in die
missliche Lage geraten, nicht mehr selbst entscheiden zu können. „Es ist
deshalb ein elementarer Bestandteil jeder Finanzplanung für den Fall, dass man
nicht mehr selbst seine Entscheidungen treffen kann. Und es ist damit neben den
testamentarischen Verfügungen das häufig fehlende Puzzleteil zu einem
funktionierenden und vollständigen Finanzplan.“
Professionelle Finanzplaner, wie die CFP®-Professionals, können Auskunft
darüber geben, wie man sich und seine Familie richtig absichern kann, auch für
den Fall der plötzlichen Handlungsunfähigkeit. Sie werden ihre Kunden offen und
ehrlich die Brisanz der Situation aufzeigen – ohne Angst zu machen. Mit Hilfe
einer umfassenden Analyse der derzeitigen Vermögenssituation, der
Risikoeinstellung und einer Liquiditätsrechnung erarbeiten die Finanzplaner
außerdem gezielt Lösungsansätze und beziehen auch das Pflegerisiko in die
ganzheitliche Finanzplanung mit ein.