Es macht wenig
Sinn, der reichste Mann auf dem Friedhof zu sein.“ So lautet ein bekanntes
Zitat des britischen Schauspielers und Schriftstellers Peter Ustinov. Getreu
diesem Motto kann es für viele Vermögensinhaber tatsächlich Sinn machen, das
Erbe ganz oder teilweise schon zu Lebzeiten an die Kinder, Enkel oder andere
Begünstigte zu übertragen. Sei es aus steuerlichen Gründen oder vielleicht auch
nur, um Streit unter den späteren Erben zu verhindern. „Wer den Familienfrieden
und das hart erarbeitete Vermögen bewahren will, sollte sich frühzeitig und
sorgfältig mit seiner Nachlassplanung auseinandersetzen“, empfiehlt Professor
Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board
Deutschland (FPSB). Professionelle Unterstützung bieten Estate Planner, wie die
vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER® (CFEP®-Zertifikatsträger). Sie helfen bei der Entwicklung
einer bedarfsorientierten Strategie und nennen beispielsweise Vor- und
Nachteile einer möglichen Schenkung. Estate Planning ist also eine reine
Beratungsdienstleistung, welche die Organisation und Strukturierung von
Vermögensübergängen zwischen Generationen zum Inhalt hat.
„Wer sein Vermögen bereits zu Lebzeiten an seine Nachkommen
überträgt, statt es nach seinem Tod zu vererben, hilft den potenziellen Erben
bares Geld zu sparen“, erläutert Prof. Tilmes. Denn der Gesetzgeber räumt
großzügige Freibeträge ein. Und diese Freibeträge können alle zehn Jahre
genutzt werden. So kann bei einer entsprechend frühzeitigen Planung einiges
zusammenkommen.
Hat beispielsweise ein vermögendes Ehepaar zwei Kinder, so
können sowohl der Mann als auch die Frau an jedes ihrer Kinder 400.000 Euro
steuerfrei übertragen – das macht zusammen immerhin 1,6 Millionen Euro. Und
diese steuerfreien Schenkungen können sie dann alle zehn Jahre wiederholen. Und
dabei müssen es nicht nur Geld- oder Wertpapiervermögen sein, sondern auch
Immobilien oder Unternehmensanteile fallen hierunter. „Das Beispiel zeigt: Mit
einer langfristigen Planung lassen sich auch große Vermögen steuergünstig
übertragen“, sagt der FPSB-Vorstand, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch
wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS
Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist.
So vorteilhaft Schenkungen auch sein mögen, sie sollten trotzdem
wohlüberlegt und auf den gesamtfamiliären Kontext abgestimmt sein. Schließlich
gilt es, auch an die eigene Vorsorge zu denken. Eine großzügige
Liquiditätsrechnung sowie die Bildung von Reservebudgets für Krankheits- und
Pflegefälle im Alter sind essentiell.
„Der Vermögensinhaber sollte bei der Nachlassplanung nie die
eigene finanzielle Absicherung im Alter aus dem Blick verlieren und aus rein
steuerlichen Gesichtspunkten übereilte Vermögensübertragungen vornehmen“,
empfiehlt Tilmes. Professionelle Generationenmanager und wie die vom FPSB
zertifizierten Estate-Planer, die CFEP®, achten darauf, dass die
Sicherung des Lebensstandards des Erblassers oberste Priorität hat.
Nachlassplanung
an Gesetzeslage anpassen
Eine Möglichkeit besteht etwa darin, für sich oder andere
Personen einen Nießbrauch, also ein Nutzungsrecht, an bestimmten Wirtschaftsgütern
einzuräumen. So kann der Schenker beispielsweise das eigene Unternehmen an den
Sohn übertragen und sich bis zu seinem Tod die Nutzung bzw. das
Gewinnbezugsrecht vorbehalten. „Es ist entscheidend, die Nachlassplanung stets
an die Lebenssituation sowie auch an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen und
regelmäßig zu überprüfen.“, rät Tilmes. Für den Erblasser und die Erben ist es
wichtig, nicht nur die Rechte und Pflichten im Erbfall, sondern bereits auch zu
Lebzeiten die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen Erbrecht zu
kennen, um frühzeitig handlungsfähig zu sein.
Wie auch immer die private und wirtschaftliche Konstellation
aussieht: Die unabhängig tätigen FPSB-Professionals sorgen für die optimale
Übertragung des Vermögens auf die nachfolgenden Generationen. Sie erstellen im
Rahmen einer Nachlassplanung eine individuelle Strategie und optimieren die
Vermögensübertragung unter wirtschaftlichen Aspekten. Sie fungieren als
Schnittstelle zwischen dem Vermögensinhaber als Erblasser und den Erben sowie
den unverzichtbaren weiteren Beratern wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern,
die die juristischen und steuerlichen Aspekte abdecken.
„Schenken will also bedacht sein“, resümiert Tilmes. Denn
Schenkungen lassen sich leider nicht problemlos rückgängig machen, wenn es
später zu finanziellen Engpässen beim Schenkenden oder zu Streitigkeiten kommt.
Dank der CFEP®-Zertifikatsträger lässt sich aber für jeden Fall eine
maßgeschneiderte und generationenübergreifende Lösung finden, die familiäre,
wirtschaftliche und steuerliche Gesichtspunkte unter einen Hut bringt. Die
Nachfolgeplaner garantieren aufgrund ihrer umfassenden Qualifikation und
langjährigen Berufserfahrung höchste Qualität.