Mittwoch, 8. Januar 2014

So können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bei Banken sparen

Gerne möchte man in Zeiten niedriger Zinsen seine laufenden Darlehen zurückzahlen und zu den heutigen Konditionen neu finanzieren. Leider verweigern das viele Banken und verlangen hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Ggf. gibt es aber einen Ausweg, sofern Sie in den Jahren 2002 bis 2008 ein Darlehen aufgenommen haben. In dieser Zeit sind viele Darlehensverträge mit einer fehlerhaften Widerrufsklausel ausgestellt worden. Der Wortlaut der Widerrufsklausel ist zu stark vom ursprünglichen Gesetzestext entfernt. Ist aber die Widerrufsklausel nicht korrekt, so kann man dem Vertrag nicht richtig widersprechen, was wiederum zur Folge hat, dass der gesamte Vertrag unwirksam wird.

Somit ergibt sich folgende interessante Konstellation:

In den o. g. Jahren waren die Verzinsungen erheblich höher als heute. Gerne würde man diese Altverträge sofort ablösen, was die Banken aber nur gegen Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung zulassen. Kommt es aber zu einem Widerspruch, der aufgrund der fehlerhaften Klausel akzeptiert werden muss, dann können Sie das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen.

Die für Sie mögliche Ersparnis möchten wir an einem selbst gewählten Beispiel erläutern:

Die Aufnahme eines Darlehens über 100.000 € erfolgte im Juli 2008 mit einer Verzinsung von 4,5% und einer Zinsfestschreibung von 10 Jahren. Heute wäre ein ähnliches Darlehen mit einer Verzinsung von unter 3% zu bekommen. Wir wählen der Einfachheit halber eine Ersparnis beim Zinssatz von 1,5% p. a.
Die Ersparnis wären 1.500 € pro Jahr, was sich bei einer Restlaufzeit von 4,5 Jahren auf eine Summe von insgesamt 6.750 € hoch addiert. Diesen Betrag gilt es zu sparen.

Um die Richtigkeit der Widerrufsklausel zu überprüfen ist allerdings eine juristische Überprüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erforderlich. Wir haben hier Kontakt zu einem entsprechenden Fachanwalt hergestellt, den wir bei Bedarf gerne weiterempfehlen.

Danach haben Sie Rechtssicherheit ob Sie wirksam widersprechen können. Nach bisherigen Erkenntnissen sind von dieser Problematik alle Bankengruppen (Genobanken, Sparkassen und Großbanken) betroffen.

Wenn Sie im o. g. Zeitraum Darlehen aufgenommen haben, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir besprechen dann die weitere Vorgehensweise.

Eventuell lässt sich auch bei Ihnen viel Geld sparen!