Mittwoch, 14. Mai 2014

Bearbeitungsgebühren bei Darlehen sind nicht rechtens

Wieder einmal hat der BGH ein wegweisendes Urteil im Bereich Bankgebühren gesprochen. Diesmal sind private Kredite betroffen. So urteilt der BGH im Urteil vom 13.05.2014, dass es das ureigenste Interesse von Banken sei Darlehensverträge zu bearbeiten. Somit darf zum Zins nicht noch zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr berechnet werden, entsprechende Gebühren sind also hinfällig.

Darüber hinaus kann bei Verträgen ab dem 01.01.2011 bis heute die Bearbeitungsgebühr von den Banken zurückgefordert werden. Betroffen sind Privatdarlehen im Bereich Ratenkredite wie PKW-Finanzierungen oder andere Konsumgüterfinanzierungen. Gegebenenfalls können auch Baudarlehen davon betroffen sein.

Betroffene Verbraucher können sich mit dem Verweis auf das Urteil an Ihre Bank wenden. Es sollte eine zügige Erstattung der Gebühr möglich sein, wenn das Darlehen im o. g. Zeitraum abgeschlossen wurde.

Eventuell können auch ältere Darlehen davon betroffen sein. Hier bleibt die weitere Rechtsprechung abzuwarten. Es gilt diese genau zu verfolgen.