Donnerstag, 12. Oktober 2017

So können sich Menschen in der Privatinsolvenz eine Alterssicherung aufbauen

Für Menschen, die in die Privatinsolvenz geraten, scheint es schwierig zu sein eine Alterssicherung aufzubauen. Vielfach herrscht die Meinung vor, dass alles was oberhalb der Freibeträge liegt, gepfändet wird. Relativ unbekannt ist dabei bekannt, dass der Gesetzgeber Freibeträge in der Ansparphase vorsieht, die durchaus beachtlich sind. Die Regeln dazu sind in §851 der ZPO geregelt. So soll der Aufbau einer angemessenen Altersvorsorge ermöglicht werden.

Die einzelnen Freibeträge lauten wie folgt: Der Schuldner darf vom 18. bis zum vollendeten 29. Lebensjahr 2 000 Euro, vom 30. bis zum vollendeten 39. Lebensjahr 4 000 Euro, vom 40. bis zum vollendeten 47. Lebensjahr 4 500 Euro, vom 48. bis zum vollendeten 53. Lebensjahr 6 000 Euro, vom 54. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr 8 000 Euro und vom 60. bis zum vollendeten 67. Lebensjahr 9 000 Euro jährlich ansammeln. Übersteigt der Rückkaufwert der Alterssicherung den unpfändbaren Betrag, sind drei Zehntel des überschießenden Betrags unpfändbar.

Wie kann ein Schuldner nun vorgehen? Er soll sich einen Finanzberater seines Vertrauens suchen, der mit dem Schuldner ein Altersvorsorgekonzept erarbeitet. Dieser soll dann mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen um das Konzept zu erläutern und ggf. auch Durchschriften der Verträge einreichen. Stimmt der Insolvenzverwalter dem zu, kann der Schuldner mit seinem Arbeitgeber ein höheres Gehalt verhandeln, aus welchem diese Altersvorsoge gespeist wird.

Hier liegt eine Chance für den Schuldner sich eine Alterssicherung aufzubauen, den wenigsten sind diese Regelungen bekannt. Rückfragen zu diesem Thema beantworten wir Ihnen gerne.