Montag, 26. März 2018

Schenken statt vererben - Was dabei zu beachten ist


Es macht wenig Sinn, der reichste Mann auf dem Friedhof zu sein.“ So lautet ein bekanntes Zitat des britischen Schauspielers und Schriftstellers Peter Ustinov. Getreu diesem Motto kann es für viele Vermögensinhaber tatsächlich Sinn machen, das Erbe ganz oder teilweise schon zu Lebzeiten an die Kinder, Enkel oder andere Begünstigte zu übertragen. Sei es aus steuerlichen Gründen oder vielleicht auch nur, um Streit unter den späteren Erben zu verhindern. „Wer den Familienfrieden und das hart erarbeitete Vermögen bewahren will, sollte sich frühzeitig und sorgfältig mit seiner Nachlassplanung auseinandersetzen“, empfiehlt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB). Professionelle Unterstützung bieten Estate Planner, wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER® (CFEP®-Zertifikatsträger). Sie helfen bei der Entwicklung einer bedarfsorientierten Strategie und nennen beispielsweise Vor- und Nachteile einer möglichen Schenkung. Estate Planning ist also eine reine Beratungsdienstleistung, welche die Organisation und Strukturierung von Vermögensübergängen zwischen Generationen zum Inhalt hat.
„Wer sein Vermögen bereits zu Lebzeiten an seine Nachkommen überträgt, statt es nach seinem Tod zu vererben, hilft den potenziellen Erben bares Geld zu sparen“, erläutert Prof. Tilmes. Denn der Gesetzgeber räumt großzügige Freibeträge ein. Und diese Freibeträge können alle zehn Jahre genutzt werden. So kann bei einer entsprechend frühzeitigen Planung einiges zusammenkommen.
Hat beispielsweise ein vermögendes Ehepaar zwei Kinder, so können sowohl der Mann als auch die Frau an jedes ihrer Kinder 400.000 Euro steuerfrei übertragen – das macht zusammen immerhin 1,6 Millionen Euro. Und diese steuerfreien Schenkungen können sie dann alle zehn Jahre wiederholen. Und dabei müssen es nicht nur Geld- oder Wertpapiervermögen sein, sondern auch Immobilien oder Unternehmensanteile fallen hierunter. „Das Beispiel zeigt: Mit einer langfristigen Planung lassen sich auch große Vermögen steuergünstig übertragen“, sagt der FPSB-Vorstand, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist.
So vorteilhaft Schenkungen auch sein mögen, sie sollten trotzdem wohlüberlegt und auf den gesamtfamiliären Kontext abgestimmt sein. Schließlich gilt es, auch an die eigene Vorsorge zu denken. Eine großzügige Liquiditätsrechnung sowie die Bildung von Reservebudgets für Krankheits- und Pflegefälle im Alter sind essentiell.
„Der Vermögensinhaber sollte bei der Nachlassplanung nie die eigene finanzielle Absicherung im Alter aus dem Blick verlieren und aus rein steuerlichen Gesichtspunkten übereilte Vermögensübertragungen vornehmen“, empfiehlt Tilmes. Professionelle Generationenmanager und wie die vom FPSB zertifizierten Estate-Planer, die CFEP®, achten darauf, dass die Sicherung des Lebensstandards des Erblassers oberste Priorität hat.
Nachlassplanung an Gesetzeslage anpassen
Eine Möglichkeit besteht etwa darin, für sich oder andere Personen einen Nießbrauch, also ein Nutzungsrecht, an bestimmten Wirtschaftsgütern einzuräumen. So kann der Schenker beispielsweise das eigene Unternehmen an den Sohn übertragen und sich bis zu seinem Tod die Nutzung bzw. das Gewinnbezugsrecht vorbehalten. „Es ist entscheidend, die Nachlassplanung stets an die Lebenssituation sowie auch an die aktuelle Gesetzeslage anzupassen und regelmäßig zu überprüfen.“, rät Tilmes. Für den Erblasser und die Erben ist es wichtig, nicht nur die Rechte und Pflichten im Erbfall, sondern bereits auch zu Lebzeiten die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen Erbrecht zu kennen, um frühzeitig handlungsfähig zu sein.
Wie auch immer die private und wirtschaftliche Konstellation aussieht: Die unabhängig tätigen FPSB-Professionals sorgen für die optimale Übertragung des Vermögens auf die nachfolgenden Generationen. Sie erstellen im Rahmen einer Nachlassplanung eine individuelle Strategie und optimieren die Vermögensübertragung unter wirtschaftlichen Aspekten. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen dem Vermögensinhaber als Erblasser und den Erben sowie den unverzichtbaren weiteren Beratern wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern, die die juristischen und steuerlichen Aspekte abdecken.
„Schenken will also bedacht sein“, resümiert Tilmes. Denn Schenkungen lassen sich leider nicht problemlos rückgängig machen, wenn es später zu finanziellen Engpässen beim Schenkenden oder zu Streitigkeiten kommt. Dank der CFEP®-Zertifikatsträger lässt sich aber für jeden Fall eine maßgeschneiderte und generationenübergreifende Lösung finden, die familiäre, wirtschaftliche und steuerliche Gesichtspunkte unter einen Hut bringt. Die Nachfolgeplaner garantieren aufgrund ihrer umfassenden Qualifikation und langjährigen Berufserfahrung höchste Qualität.

Freitag, 26. Januar 2018

Darum ist Weiterbildung bei Finanzberatern so wichtig


Die ganzheitliche und unabhängige Finanzplanung gewinnt in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Das signalisiert die starke Nachfrage nach einer Zertifizierung durch das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). In einer Feierstunde hat der FPSB heute insgesamt 51 neue Zertifizierungen zum Certified Financial Planner® (CFP), Certified Foundation and Estate Planner® (CFEP) oder zum EFA European Financial Advisor (EFA) verliehen. „Die Zertifikate des FPSB Deutschland sind Beweis für die persönliche Qualifikation eines Beraters – unabhängig von seiner Firmenzugehörigkeit oder einer institutionellen Bindung“, sagt FPSB-Vorstandsvorsitzender Prof. Tilmes. „Und sie sind ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal: FPSB-Professionals signalisieren mit ihren Zertifikaten ihre persönliche Beratungskompetenz.“

Die Zertifizierung zum Certified Financial Planner® (CFP) wurde 34mal vergeben, die zum Certified Foundation and Estate Planner® (CFEP) zweimal. Hinzu kommen 15 Zertifizierungen zum EFA European Financial Advisor (EFA). Hinter den Zertifikaten stehen 43 neue Mitglieder beziehungsweise Lizenznehmer, da einige der Zertifikate mehrfach vergeben wurden. Zu den Arbeitgebern der Professionals gehören sowohl Banken und Sparkassen als auch namhafte Finanzdienstleister, Family Offices sowie Vermögensverwaltungen. Des Weiteren wurden Zertifikate an freiberuflich tätige Finanzplaner vergeben.

„Die Zertifizierungen zählen zu den qualitativ besten Ausbildungsabschlüssen, die es hierzulande und international im Finanzbereich gibt“, erläutert der FPSB-Vorstandsvorsitzende. Der überwiegende Teil der Kunden wünschen sich abseits von vertriebsorientierten Produktempfehlungen eine neutrale und umfassende Analyse und Planung ihrer Vermögenssituation.

Mit finanziellen Entscheidungen werden schließlich Lebensweichen gestellt. Deshalb können die Ansprüche an die eigene Finanzberatung gar nicht hoch genug sein. Die Zertifizierungen stellen für die Verbraucher deshalb ein wichtiges Gütesiegel dar. „Nur wer bestens ausgebildet ist, kann kritische und immer besser informierte Privatanleger glaubwürdig beraten“, betont Tilmes.

Die neuen Professionals gehören einer internationalen Elite an. Denn die vom FPSB Deutschland zertifizierten Finanzplaner genießen eine tiefgreifende Ausbildung, die hierzulande und international den höchsten Standard im Bereich der Finanz- und Vermögensnachfolgeberatung verkörpert. Dazu kommen Standesregeln, die die Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung sowie Ethikregeln beinhalten und denen die CFP®-, CFEP®-Zertifikatsträger wie auch die EFA European Financial Advisor verpflichtet sind. Die Nichteinhaltung dieser Standesregeln führt zum Ausschluss aus dem Financial Planning Standards Board Deutschland e.V..

Zwang zur Weiterbildung im Sinne der Verbraucher

Zu den höchsten Standards der Finanzbranche kommt die Weiterbildungspflicht. Denn nur Professionals, die sich stetig auf allen relevanten Gebieten der Finanzplanung weitergebildet und die notwendige Anzahl der CPD-Credits nachgewiesen haben, dürfen ihr Zertifikat alle zwei Jahre verlängern.

Das Motiv dahinter: Der FPSB Deutschland ist fest davon überzeugt, dass sich Finanz- und Vermögensnachfolgeplaner nur mit einer hochwertigen, ganzheitlich orientierten Qualifikation in Verbindung mit einem interessenkonfliktfreien Beratungsansatz optimal in ihre Kunden hineinversetzen können und so einen besseren Zugang zur Sichtweise ihrer Klientel erlangen. „Der Kunde kann sicher sein, dass er immer nach dem aktuellen Wissen und unabhängig beraten wird“, sagt der FPSB-Vorstand

Montag, 15. Januar 2018

Die Politik muss die Aktienkultur dringend fördern - Andere Länder zeigen wie es geht


– Es gibt keine Anlageklasse, die langfristig ertragreicher ist als Aktien. In den vergangenen 100 Jahren brachten sie inflationsbereinigt im Schnitt rund fünf Prozent pro Jahr. Für den Aufbau eines Vermögens sind Aktien in den meisten Fällen deshalb unverzichtbar. Doch ist laut dem Deutschen Aktieninstitut (DAI) nur jeder siebte Bundesbürger direkt oder indirekt über Fonds in Aktien investiert. Dafür liegen rund 40 Prozent der privaten Geldvermögen hierzulande in niedrig oder gar nicht verzinsten Bankeinlagen. „Es ist folglich dringend notwendig, dass die Politik etwas für die Aktienkultur in diesem Lande tut, indem sie Anlegern die Angst vor dieser Anlageklasse nimmt und Aktieninvestments vielleicht sogar steuerlich fördert“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB). „Es macht Sinn, dass die Sparer zudem von gut ausgebildeten unabhängigen Experten über Aktien umfänglich informiert und behutsam an die Anlageklasse herangeführt werden.“ Letzteres können beispielsweise professionelle Finanzplaner wie die vom FPSB zertifizierten CFP®-Zertifikatsträger leisten, die ihre Kunden individuell und objektiv beraten.

Dänemark macht es vor. Genauer Brian Mikkelsen, seit 2016 dänischer Minister für Industrie, Handel und Finanzen. Er hat jüngst bekannt gegeben, dass er mit steuerbegünstigten Sparplänen Anleger an Aktien heranführen will. Damit will er zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Die Aktiensparpläne sollen zum einen seinen Landsleuten eine höhere Rendite als das Sparbuch bringen und zum anderen dänischen Unternehmen Kapital zuführen.

Umfrage: Deutsche vergleichen Börse mit Spielcasino

„Soweit müsste die deutsche Politik im ersten Schritt aber noch gar nicht gehen“, überlegt Anlageexperte Tilmes. „Es wäre nämlich schon viel gewonnen, wenn zunächst mit der weit verbreiteten und unbegründeten Angst vor Aktien aufgeräumt wird.“ In der Tat scheinen viele Menschen hierzulande eine falsche Vorstellung von dieser Anlageklasse zu haben, wie der aktuelle AXA Deutschlandreport verdeutlicht. Demnach glauben 58 Prozent der Deutschen, mit einer Geldanlage an der Börse „unkontrollierbare Risiken“ einzugehen. Und etwa 46 Prozent sind sogar der Meinung, dass Aktien genauso riskant sind, wie ins Spielcasino zu gehen.

„Ein Investment in Aktien hat aber, wenn man langfristig investiert und nicht kurzfristig spekuliert, gar nichts mit einem Spielcasino zu tun“, erklärt Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist. Das beweist ein Blick auf das Renditedreieck des DAI. Demnach lagen Anleger, die in der Vergangenheit in den deutschen Aktienindex DAX investierten, unabhängig vom Einstiegszeitpunkt spätestens nach 13 Jahren immer im Plus. Die Angst vor Aktien ist – zumindest für langfristig orientierte Anleger – rückblickend unbegründet. Dennoch verbleibt ein Restrisiko, dass sich Aktieninvestitionen, auch nach der Wiederanlage der Dividenden, erst nach vielen Jahren auszahlen können. Zudem sollten die überaus positiven Erträge der Vergangenheit nicht bedingungslos in die Zukunft fortgeschrieben werden.

„Die Aktienanlage hat viele Vorteile“, so Tilmes. Denn sie bewirkt zum Beispiel eine steigende Gesamtrendite des Geldvermögens. Laut dem Global Wealth Report 2017 der Allianz wächst hierzulande das Geldvermögen nämlich vor allem durch Arbeit, während es in anderen Ländern aus sich selbst heraus, also durch Anlagen in ertragreichere Assets, zunimmt. Tatsächlich besitzt zum Beispiel in Großbritannien fast jeder Vierte, in den Niederlanden sogar jeder Dritte Aktien. Dazu kommt, dass ein höherer Aktienanteil im Portfolio die Altersvorsorge erleichtern, die Ungleichheit bei der Vermögensverteilung abbauen und den Unternehmen zugutekommen kann.

Aktien ja, aber auch nur mit individueller Beratung

„Aus diesem Grund wäre es wünschenswert, wenn auch die deutsche Politik tätig werden würde“, urteilt der FPSB-Vorstand. Als Vorbild könnte eben Dänemark dienen. Dort sollen Sparer künftig bis zu 27.000 Euro in Aktiensparplänen anlegen können, wobei die Gewinne einer Abgeltungssteuer von 17 Prozent unterliegen sollen. Das wäre deutlich weniger als die hiesige Kapitalertragssteuer von 25 Prozent. Ferner sollen Sparer Steuernachlässe geltend machen können, wenn sie umgerechnet mindestens 108.000 Euro in dänische Start-ups investieren.

„Wichtig ist für Sparer dabei aber auch zu verstehen, dass es sich hier nicht um Spekulation, sondern um langfristiges Investieren handelt“, erklärt Tilmes. Das bedeutet, dass Aktienanlagen langfristig im Rahmen einer durchdachten Finanzplanung durchgeführt werden und zur individuellen Risikoneigung und Gesamtvermögensallokation des Anlegers passen müssen. Eine Vorgehensweise, wie sie professionelle Finanzplaner wie die CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®) praktizieren. Die unabhängigen Professionals können so dabei helfen, Anlegern die vielfach unbegründete Angst vor Aktien zu nehmen.